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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08   

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https://dejure.org/2008,15564
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08 (https://dejure.org/2008,15564)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2008 - L 13 EG 21/08 (https://dejure.org/2008,15564)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - L 13 EG 21/08 (https://dejure.org/2008,15564)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Nicht entscheidend ist dem gegenüber, ob der Gesetzgeber, der bei der Wahl seiner Ziele und der dafür geeigneten Mittel für die Förderung von Grundrechtsausübung einen weiten Einschätzungsspielraum hat, die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 55, 72 (90); 81, 108 (117 f.); 81, 204 (205 f.)).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Die Gestaltung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld verletzt auch nicht Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Abwehrrecht (vgl. BVerfG NJW 1999, 557 (558)).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Nicht entscheidend ist dem gegenüber, ob der Gesetzgeber, der bei der Wahl seiner Ziele und der dafür geeigneten Mittel für die Förderung von Grundrechtsausübung einen weiten Einschätzungsspielraum hat, die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 55, 72 (90); 81, 108 (117 f.); 81, 204 (205 f.)).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Da diese Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich alle Familien gleich begünstigt, verbietet sich vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, der einer Familiengruppe eine Begünstigung gewährt, einer anderen Familiengruppe jedoch vorenthält, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigten (vgl. BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R - juris. Rz. 17 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 13 EG 24/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Andere Gründe für eine längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes, für das Elterngeld beansprucht wird, die durch den persönlichen Lebensentwurf der Mutter oder die Lebensumstände begründet sein können, hat der Gesetzgeber daher - systemgerecht und folgerichtig - unberücksichtigt gelassen (vgl. auch Senat, Urteil vom 17.10.2008 - L 13 EG 24/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - L 12 EG 5/08

    Elterngeld; Höhe; Einkommen; Referenzzeitraum; Bezug von Erziehungsgeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 21/08
    Die Freiheit der Eltern, das Familienleben nach eigenen Vorstellungen einzurichten, wird durch die Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsgeldbezugs und der Elternzeit nicht wesentlich berührt, sondern bleibt Gegenstand ihrer eigenen Entscheidung (s.auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.09.2008 - L 12 EG 5/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 13 EG 48/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Nur der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind, der Bezug von Mutterschaftsgeld oder der Wegfall von Einkommen aus Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführen Erkrankung können gemäß § 2 Abs. 7 S. 5 und 6 BEEG zur Verschiebung des § 2 Abs. 1 S. 1 BEEG maßgeblichen Bemessungszeitraums führen (vgl. zum Zweck der Verschiebung des Bemessungszeitraums durch § 2 Abs. 7 S. 5 BEEG BT-Drucksache 16/1889 S. 2 und Senatsurteile vom 17.10.2008 - L 13 EG 5/08- und vom 12.12.2008 - L 13 EG 21/08).

    Der Senat hat deshalb bereits mehrfach entschieden, dass eine Verschiebung des Bemessungszeitraums aus anderen als den in § 2 Abs. 7 S. 5 und 6 BEG genannten Gründen ausscheidet (vgl. Senatsurteile vom 17.10.2008 - L 13 EG 5/08 und vom 12.12.2008 - L 13 EG 21/08- und L 13 EG 45/08 (juris); vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2008 - L 12 EG 5/08 (juris)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 44/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Für die von der Klägerin geforderte Modifizierung dieses Zeitraums nach oder in entsprechender Anwendung von § 2 Abs. 7 S. 5 BEEG und die Berücksichtigung des vor der Geburt von M bezogenen Erwerbseinkommens bestehen weder eine gesetzliche Grundlage noch eine verfassungsrechtlich zu begründende Notwendigkeit (vgl. Senatsurteile vom 12.12.2008 - L 13 EG 21/08 und L 13 EG 45/08 (juris) und vom 30.1.2009 - L 13 EG 36/08; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2008 - L 12 EG 65/08 (juris) ; SG Münster, Urteil vom 29.9.2008 - S 2 EG 63/08 (juris)).
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